sozialplanverhandlung

Sozialplanverhandlung richtig führen

Für den Bedarfsfall gut vorbereitet zu sein ist wichtig. Denn eine Sozialplanverhandlung unter Zeit- und Forderungsdruck im bereits angespannten Verhältnis zu führen, gestaltet sich schwierig. Und bringt meist die schlechteren Lösungen für alle. Den Sozialplan nur mit finanziellen Entschädigungen zu bepacken ist für das Unternehmen zwar einfach, aber teuer. Und für die Mitarbeitenden doch wenig hilfreich. Passende Unterstützungsmassnahmen in Form von Coaching, Outplacement oder internem Jobcenter unterstützen die betroffenen Mitarbeitenden zielgerichtet. So kann im Idealfall einer Stellenlosigkeit vorgebeugt werden.

Was gilt es bei der Sozialplanverhandlung zu beachten?

Einen Sozialplan zu erstellen bedeutet noch lange nicht, dass dieser gültig ist!
Denn ein gesetzlicher Sozialplan ist nur dann gültig, wenn er mit der Arbeitnehmerseite tatsächlich auch verhandelt ist und beide Seiten diesen mit einem akzeptierten Ergebnis abschliessen. Ist die Belegschaft mit dem Sozialplan nicht einverstanden, kann dieser über ein Schiedsgericht eingeklagt und dem Arbeitgeber aufgezwungen werden.
Der Arbeitgeber muss sich also zwingend mit der Arbeitnehmerseite an einen Tisch setzen und über die Leistungen des Sozialplans verhandeln. Eine Arbeitnehmervertretung vereinfacht die Verhandlungen deutlich. Hier kann in einem überschaubaren Kreis mit Personen diskutiert werden, die ein betriebswirtschaftliches Verständnis haben und sich für die Belange des Unternehmens und der Mitarbeitenden einsetzen, ohne mit der Gesamtbelegschaft verhandeln zu müssen.

Welche Vorteile hat eine Arbeitnehmervertretung noch? Wie verhalten sich Unternehmen, die keine Arbeitnehmervertretung haben?

Diese und weitere spannende Fragen rund um das Thema Sozialplanverhandlung beantwortet Ihnen unsere Fachexpertin Brigitte Kraus